Das Unternehmen hat einen Supervisory Board, der aus mindestens drei (3) natürlichen Personen besteht. Die genaue Anzahl seiner Mitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Derzeit besteht der Supervisory Board aus sechs (6) natürlichen Personen.
Die Mitglieder des Supervisory Board werden von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von höchstens vier (4) Jahren bestellt, mit der Maßgabe, dass das Mandat des jeweiligen Mitglieds, sofern es nicht vorher zurücktritt, am Tag der ersten Hauptversammlung endet, die im vierten Jahr nach dem Jahr seiner Bestellung abgehalten wird. Am Ende seiner Amtszeit kann ein Mitglied des Supervisory Board unter Einhaltung der Bestimmungen des voranstehenden Satzes wieder bestellt werden, jedoch mit der Einschränkung, dass ein Mitglied des Supervisory Board nicht für mehr als drei (3) aufeinanderfolgende Vier-Jahres-Zeiträume im Amt sein darf.
Die Aufgabe des Supervisory Board ist es, die Grundsatzentscheidungen des Board of Managing Directors und die allgemeine Ausrichtung des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften zu überwachen. Er berät den Board of Managing Directors und kann ihm Weisungen im Hinblick auf die allgemeine Finanz-, Sozial-, Wirtschafts-, Investitions-, Personal- und Umweltpolitik des Unternehmens erteilen.
Der Supervisory Board tritt auf Antrag eines seiner Mitglieder oder des Board of Managing Directors zusammen. In den Sitzungen des Supervisory Board kann jedes Supervisory Board-Mitglied eine (1) Stimme abgeben. Alle Beschlüsse des Supervisory Board werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Für eine Übersicht der Mitglieder des Supervisory Board klicken Sie bitte hier: Management 
Um die Supervisory Board Charter (englisch) herunterzuladen klicken Sie bitte folgenden Link: Supervisory Board charter 
Ausschüsse des Supervisory Board
Um die Vorgaben des niederländischen Corporate Governance Kodex sowie die Auflagen der Frankfurter Börse zu erfüllen, hat der Supervisory Board Ausschüsse (Committees) eingerichtet, deren Pflichten, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen in eigenen Geschäftsordnungen festgelegt sind.
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